Wir bieten nur Austauschtachos und Tachreparaturen nur
bei Privatfahrzeugen an. Jegliche Manipulation an Tachos um mehr Gewinn beim
Verkauf zu erzielen, (das Gilt auch für Leasing und Mietfahrzeuge) ist verboten.
Hier einige Erläuterungen zur aktuellen Gesetzeslage in Deutschland: Seit
August 2005 gibt es den §22b des Strassenverkehrsgesetzes (StVG).
Dieser Paragraph beschreibt den Straftatbestand des "Missbrauchs von
Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern". Die ausufernden
Manipulationen an Tachometern und der daraus resultierende öffentliche Druck,
machten die Schaffung eines Gesetzes, welches Wegstreckenzählermanipulationen
unter Strafe stellt notwendig.
Mit dem §22b StVG wurde dieses Gesetz geschaffen. Kerngedanke des Gesetzes
ist es, den Verbraucher beim Kauf eines Fahrzeuges vor einem Betrug zu schützen.
Nachdem seit Einführung des Gesetzes Rechtsunsicherheit darüber geherrscht
hatte, ob Reparaturen an Tachometern und dazu benötigte Software illegal ist,
hat das Bundesverfassungsgericht jetzt für Klarheit gesorgt : Software für
Reparatur, Justierung oder Wiederherstellung des originalen Kilometerstandes ist
legal.
Zitat: Dem Gesetzgeber kam es bei der Schaffung des § 22 b Abs. 1 Nr. 1 StVG
nicht darauf an, jegliche Formen des Einwirkens auf Wegstreckenzähler, etwa zum
Zwecke der Justierung oder Reparatur, unter Strafe zu stellen. Die Strafnorm
zielt vielmehr auf die vorbeugende Bekämpfung betrügerischer Täuschungen über
die tatsächliche Laufleistung von Kraftfahrzeugen im Bereich des
Gebrauchtwagenhandels.
Ein Verfälschen ist demgegenüber nicht gegeben, wenn auf den
Wegstreckenzähler zu Zwecken der Reparatur, Justierung, Konvertierung oder
Datenrestauration eingewirkt wird, weil diese Handlungen auf die Gewährleistung
oder Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit des
Wegstreckenzählers, also auf die Anzeige der tatsächlichen Laufleistung des
Kraftfahrzeugs, abzielen.
Aktenzeichen : 2 BvR 1589/05
http://www.123recht.net/article.asp?a=16676
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, das wir die Tachoeinstellung
ausschließlich zu Reparaturzwecken durchführen, siehe auch unser
Auftragsformular.
Manipulationen an Wegstreckenzählern zum Zwecke des Betrugs sind weiterhin
strafbar, gemäss §22b StVG .
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